Novellierung der Landesbauordnung geplant

Die saarländische Landesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, um die Landesbauordnung (LBO) und das Nachbarrechtsgesetz zu novellieren. Wichtige Änderungen für die Wohnungswirtschaft würden sich bei der Realisierung des Entwurfs beispielsweise bei Rauchwarnmeldern, barrierefreiem Bauen und Wohngemeinschaften zur Betreuung Pflegebedürftiger ergeben. Der VdW saar hat sich daher in einer ausführlichen Stellungnahme zu den geplanten Änderungen geäußert.

Die Rauchwarnmelderpflicht, die bislang nur für den Neubau gilt, soll nach den Plänen der Landesregierung nun auch auf den Bestand ausgeweitet werden. Dabei ist nach dem Vorbild von Rheinland-Pfalz das sogenannte Eigentümermodell vorgesehen, was bedeutet, dass der Wohnungseigentümer nicht nur die Ausrüstpflicht hat, sondern auch für die Gewährleistung der Betriebsbereitschaft verantwortlich ist. Die Novelle der LBO sieht für die Nachrüstung im Bestand nur eine sehr kurze Frist bis zum 31. Dezember 2015 vor.

Beim barrierefreien Bauen soll es laut Novellierung künftig einer expliziten Genehmigung zur Abweichung von den Anforderungen der Barrierefreiheit bedürfen, während in der aktuell gültigen Fassung der Landesbauordnung ein Abweichen bei einem unverhältnismäßigen Mehraufwand prinzipiell zulässig ist. Zudem soll der Kriterienkatalog der Ausnahmetatbestände gekürzt werden. Gebäude, in denen pflegebedürftige Menschen leben, sollen ab einer bestimmten Personenzahl als Sonderbauten eingestuft werden. Dies würde besondere Baugenehmigungsverfahren sowie erweiterte Brandschutzauflagen nach sich ziehen. Die geplanten Regelungen sind aus Verbandssicht dermaßen restriktiv, dass der VdW in seiner Stellungnahme die Befürchtung dargelegt hat, dass die Änderungen zu einem Rückgang oder zumindest einer Stagnation der Zahl der Pflege- oder Betreuungswohngemeinschaften führen könnten.

Prinzipiell begrüßt hat der VdW saar die Pläne der Landesregierung, eine Wahlfreiheit herzustellen, die dem Bauherrn – je nach Ausgangslage – die Möglichkeit eröffnet, zwischen Verfahrensfreiheit, Genehmigungsfreistellung, vereinfachtem Baugenehmigungsverfahren und formellem Baugenehmigungsverfahren zu wählen. Auch den geplanten Wegfall der Einschränkung, lediglich nicht gewerblich genutzte Solaranlagen verfahrensfrei zu stellen, lobte der VdW.

Übersicht der wichtigsten Änderungen Novelle der LBO