VdW saar positioniert sich gegen Verschärfungen der Bauordnung im Saarland

Das saarländische Sozialministerium hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetzes und weiterer gesetzlicher Vorschriften erstellt. Im Rahmen einer Anhörung hat sich der VdW saar in einer schriftlichen Stellungnahme gegen in dem Entwurf enthaltene Verschärfungen der Landesbauordnung im Bereich Barrierefreiheit gewandt. Durch den vorliegenden Referentenentwurf sollen das Behindertengleichstellungsgesetz umfassend novelliert und weitere gesetzliche Vorschriften geändert werden. Der VdW saar hat sich in seiner Stellungnahme auf geplante Änderungen, bei denen eine unmittelbare Betroffenheit der Wohnungswirtschaft besteht, beschränkt. Dies ist vor allem bei den geplanten Änderungen der saarländischen Landesbauordnung der Fall. Hier soll durch die Einführung der DIN 18040-2 (R) bei jedem Neubau ein Kontingent an rollstuhlgerechten Wohnungen verpflichtend vorgeschrieben werden. Gleichermaßen soll eine Pflicht zur Herstellung entsprechender Kfz-Stellplätze normiert werden.

Die Stellungnahme orientiert sich an den Erfahrungen aus der Praxis sowie an Regelungen aus anderen Bundesländern, mit denen positive Erfahrungen gesammelt wurden. Insbesondere hat der VdW saar in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen, dass sich die Novellierung der Bauordnung im Hinblick auf Regelungen, die das Wohnen betreffen, nicht in Widerspruch zum Ziel des bezahlbaren Wohnens begeben sollte.

Auch im Saarland ist dieser Mangel in ersten Städten, insbesondere in der Landeshauptstadt Saarbrücken, deutlich erkennbar. Der Bedarf an neuem Wohnraum, sei es in Eigentums-, in Miet- oder in sonstiger Nutzungsform, ist bekannt. Aus diesem Grund müssen gesetzliche Neuregelungen vermieden werden, die zu weiteren Kostensteigerungen bei der Errichtung neuen Wohnraums führen.

Die geplanten Änderungen der Bauordnung enthalten Regelungen, die die Erfüllung der oben genannten Zielsetzung gefährden, das Bauen erheblich verteuern würden und zusätzliche bürokratische Regelungen auslösen oder zumindest auslösen können. Insoweit hat der VdW saar die geplanten Änderungen in der Landesbauordnung in seiner Stellungnahme vom 12. Juli 2018 nachhaltig abgelehnt.