07.06.2024

Landtagsausschuss diskutiert Wohnraumförderungsgesetz - VdW saar bezieht Stellung

Im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens diskutierte der Landtagsausschuss für Inneres, Bauen und Sport am 06.06.2024 die Gesetzesvorlage eines Saarländischen Wohnraumförderungsgesetzes. Neben anderen Verbänden war auch der VdW saar eingeladen und gab seine Stellungnahme ab.

Dazu Volker Leers, Verbandspräsident des VdW saar:

„Zunächst einmal begrüßen wir die Initiative der Landesregierung, eine eigene Rechtsgrundlage für die soziale Wohnraumförderung zu schaffen und bedanken uns bei den Mitgliedern des Ausschusses für die Möglichkeit, Stellung zu dem vorliegenden Entwurf zu beziehen. In der jetzigen Fassung halten wir den Gesetzentwurf für grundsolide. Trotzdem bedarf es Nachbesserungen, was die Einkommensgrenzen betrifft. Diese müssen kurzfristig mindestens auf dem derzeitigen Niveau gehalten werden, um nach Prüfung der Bedarfe stark angehoben zu werden. Auch halten wir es für einen Fehler, wenn das Wohnungsunternehmen der Förderbank ein Entgelt für den Verwaltungsaufwand zahlen soll. Dies ist in der momentan geltenden Rechtsgrundlage nicht vorgesehen und das muss auch so bleiben. In Fällen, in denen eine Zweckänderung des geförderten Wohnraums oder eine Freistellung von den Belegungsbindungen im überwiegenden öffentlichen Interesse erfolgt, sollte das Wohnungsunternehmen genauso wenig mit einer Zahlung belastet werden dürfen. Nicht zuletzt hat man nun die Chance, die Bürokratie z.B. bei der Ausstellung des Wohnberechtigungsscheins zu vereinfachen. Wenn der WBS zukünftig auf zwei Jahre ausgestellt würde, müssten nur noch halb so viele Folgeanträge gestellt werden. Wir hoffen, dass sich der Ausschuss unsere Vorschläge zu Herzen nehmen wird und der Landtag ein Gesetz mit Qualität beschließen wird. Dass das Ziel von 5000 Sozialwohnungen bis 2027 verfehlt wird, ist allen klar. Von der Investitionsentscheidung des Wohnungsunternehmens bis zur Bezugsfertigkeit der Wohnung vergehen immerhin 4 Jahre. 12 Monate davon entfallen allein auf die Genehmigungszeit. Mit dieser Bürokratie haben wir einen Bremsklotz am Bein, der auch durch bessere Förderungen nicht aus dem Weg geräumt wird.“