Anhörung des Landtagsausschusses für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zur sozialen Situation der EU-Ausländer aus Rumänien und Bulgarien vor dem Hintergrund der Notwendigkeit eines saarländischen Wohnaufsichtsgesetztes


Der VdW saar hat im Rahmen einer Anhörung des Sozialausschusses im Landtag am 03.09.2019 aus wohnungswirtschaftlicher Sicht Stellung zu der Notwendigkeit eines saarländischen Wohnaufsichtsgesetztes bezogen.

Hintergrund der Debatte um ein Wohnaufsichtsgesetzt ist die teilweise untragbare Wohnsituation, vor allem von EU-Ausländern aus Rumänien und Bulgarien. Betroffen sind vor allem Neunkirchen, Völklingen und die Stadteile Malstatt und Burbach in der Landeshauptstadt Saarbrücken. Überbelegung von Wohnungen die sich in teilweise unbewohnbarem Zustand befinden, Wuchermieten und gesetzeswidrige Methoden der Betriebskostenabrechnung sind nur einige drastische Beispiele für das Gesamtproblem. Durch die Verantwortungslosigkeit einiger Hausbesitzer und Vermieter den Zustand ihres Eigentums betreffend, entstehen in ganzen Straßenzügen substantielle und strukturelle städtebauliche Mängel, die eine geordnete Nutzung der Immobilien kaum noch ermöglichen.

Ein Wohnaufsichtsgesetz, nach dem Beispiel in Nordrhein-Westfalen, soll hier schnell Abhilfe schaffen.

Obgleich der VdW saar dringenden Handlungsbedarf zur Lösung der bestehenden Probleme und vor allem gegen eine weitere Verschlechterung der Situation als dringend geboten erachtet, spricht sich der VdW saar gegen ein saarländisches Wohnaufsichtsgesetz aus. Ein Vergleich mit der Situation in Nordrhein-Westfalen schafft keine objektive Begründung für die geplante Gesetzesmaßnahme.

Das saarländische Landesrecht verfügt über alle erforderlichen Vorschriften zur Eindämmung und Beseitigung der wohnungswirtschaftlichen Probleme und Folgen im Zusammenhang mit der Situation von EU-Ausländern aus Rumänien und Bulgarien. Eine nachhaltige und vor allem konzertierte Anwendung von Bauordnungsrecht, Gesundheitsrecht und Ortspolizeirecht geben den betroffenen Kommunen eine hinreichende Handhabe. Zusätzlich erforderlich ist auch der konsequente Einsatz von Instrumenten, die der Bundesgesetzgeber den Kommunen mit dem Baugesetzbuch bereitstellt.

Ein Wohnaufsichtsgesetz ist schlussendlich ein "Sammler", in dem lediglich alle bereits bestehenden Handlungsmöglichkeiten konzentriert werden. Ungeklärt bleibt auch die Frage, ob betroffene Kommunen über das zum Vollzug eines zusätzlichen saarländischen Wohnaufsichtsgesetz erforderliche Personal mit der notwendigen Qualifizierung verfügen.

Nach Beurteilung des VdW saar wird sich durch ein saarländisches Wohnaufsichtsgesetz keine zusätzliche Wirkung zur Problemeindämmung und -lösung ergeben.