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- Karriere | VdW saar
Karriere in der Wohnungswirtschaft - im Verband oder im Unternehmen Karriere in der sozial orientierten Wohnungswirtschaft Die Arbeit in der Wohnungswirtschaft ist vielseitig. Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Stellenausschreibungen des Verbands sowie der Mitgliedsunternehmen. Auch finden Sie hilfreiche Links zur gemeinsamen Azubi-Kampagne und zur Jobbörse des GdW und seiner Regionalverbände. Die StWB Wohnen GmbH sucht einen Techniker / Bauleiter (m/w/d) für den Bereich der Sanierung von Bestandsimmobilien Die GBS Saarlouis bietet eine Ausbildung zum/zur Immobilienkaufmann/-frau ab 01.08.2026 Wertvolle Informationen rund um die Ausbildung und den Beruf des Immobilienkaufmanns Jobbörse des GdW - Bundesverband deutscher Wohnugs- und Immobilienunternehmen e.V.
- Tucovic neuer Verbandsratsvorsitzender | VdW saar
In der gemeinsamen Sitzung von Vorstand und Verbandsrat des VdW saar am 28.10.2025 hat der Verbandsrat Robert Tucovic zum neuen Vorsitzenden gewählt. 10.11.2025 Robert Tucovic ist neuer Vorsitzender des Verbandsrats des VdW saar In der gemeinsamen Sitzung von Vorstand und Verbandsrat des VdW saar am 28.10.2025 hat der Verbandsrat Robert Tucovic zum neuen Vorsitzenden gewählt. Tucovic ist seit 2021 Geschäftsführer der Saarbrücker Immobilienverwaltungs- und Baubetreuungsgesellschaft mbH und der Saarbrücker Gemeinnützige Siedlungsgesellschaft mbH. Er folgt damit auf Knut Kempeni, Geschäftsführer der Gemeinnützige Bau- und Siedlungs GmbH Saarlouis, der das Amt des Verbandsratsvorsitzenden bis 01.07.2025 ausgeübt hat. Bild: SGS
- Kontakt | VdW saar
So erreichen Sie die Verbandsgeschäftsstelle des VdW saar. Kontakt Verbandsgeschäftsstelle Wilhelm-Heinrich-Straße 11, 66117 Saarbrücken info@vdwsaar.de +49 151 162 36 956 https://de.linkedin.com/company/vdwsaar
- LBO | VdW saar
Die saarländische Landesbauordnung soll umfangreich novelliert werden. Im zuständigen Landtagsausschuss für Inneres, Bauen und Sport fand am Donnerstag, dem 30.01.2025, eine Anhörung verschiedener Interessensverbände, so auch des VdW saar, statt. 04.02.2025 Änderung der Landesbauordnung - VdW Saar unterstützt Vorhaben, fordert aber zugleich weitere Maßnahmen Die saarländische Landesbauordnung soll umfangreich novelliert werden. Im zuständigen Landtagsausschuss für Inneres, Bauen und Sport fand am Donnerstag, dem 30.01.2025, eine Anhörung verschiedener Interessensverbände, so auch des VdW saar, statt. Dazu Volker Leers, Verbandspräsident des VdW saar: „Der VdW saar begrüßt das Vorhaben der Landesregierung zur Überarbeitung der Landesbauordnung. Der Gesetzentwurf enthält eine Reihe wichtiger Punkte, die das Bauen erleichtern und beschleunigen können, so z. B. die Einführung der Typengenehmigung und die Anpassung des baulichen Brandschutzes.“ Der VdW saar zeigte den Abgeordneten aber auch kritikwürdige Punkte auf. Von der geplanten PV-Pflicht für den Neubau und die grundlegende Dachsanierung öffentlicher Gebäude wären auch die Wohngebäude öffentlicher Wohnungsunternehmen betroffen. Eine Dachsanierung kann damit unter Umständen stark erschwert werden, sodass die Mehrkosten über höhere Mieten gedeckt werden müssten. Dort, wo es sinnvoll ist, werden ohnehin meist Solaranlagen errichtet. Eine recht pauschale Verpflichtung ist fehl am Platz. Ein weiterer Hinweis erfolgte zum Vollzug der Landesbauordnung durch die Unteren Baubehörden. Dieser ist nach Feststellung des VdW saar teilweise sehr uneinheitlich. „Vor allem beim baulichen Brandschutz und bei der Prüfstatik stellen wir eine sehr unterschiedliche Auslegung der Landesbauordnung fest.“, so Leers. „Der VdW saar empfiehlt daher, so wie in anderen Bundesländern auch, eine Verwaltungsvorschrift, die für eine einheitlichere Auslegung und Anwendung der Landesbauordnung durch die Unteren Baubehörden sorgt.“ Ein weiterer wesentlicher Kritikpunkt des VdW saar ist das saarländische Vorgehen zum Widerspruchsverfahren gegen Baugenehmigungen. Das saarländische Ausführungsgesetz zur bundesrechtlichen Verwaltungsgerichtsordnung gibt verbindlich die Durchführung eines förmlichen Widerspruchsverfahrens vor. Dazu Leers: „Diese Vorgehensweise hebelt die Beschleunigungsabsicht der Landesbauordnung völlig aus. Wird gegen eine Baugenehmigung, was inzwischen die Regel ist, Widerspruch erhoben, muss zunächst ein förmliches Widerspruchsverfahren durchgeführt werden. In der Landeshauptstadt Saarbrücken z. B. dauert dies auf Grund der personellen Unterbesetzung des Stadtrechtsausschusses unter Umständen mehrere Jahre. In dieser Zeit kann nicht gebaut werden.“ Der VdW saar fordert daher eine Änderung der landesrechtlichen Rechtslage, so wie in anderen Bundesländern, um an dieser Stelle die Landesbauordnung nicht auszuhebeln.
- PM Bauministerkonferenz | VdW saar
Die diesjährige ordentliche Sitzung der Bauministerkonferenz in Baden-Baden ist abgeschlossen. Die Ergebnisse des Treffens der Landesbauminister zeugen sowohl von gutem Willen als auch von einer gewissen Unentschlossenheit. 27.11.2023 Bauministerkonferenz mit wichtigen Impulsen – den Worten müssen Taten folgen Die diesjährige ordentliche Sitzung der Bauministerkonferenz in Baden-Baden ist abgeschlossen. Die Ergebnisse des Treffens der Landesbauminister zeugen sowohl von gutem Willen als auch von einer gewissen Unentschlossenheit. Dazu Volker Leers, Verbandspräsident des VdW saar: „Wir schauen jedes Jahr gespannt auf die Bauministerkonferenz. In diesem Jahr, in dem die sozial orientierte Wohnungswirtschaft vor enormen Herausforderungen steht, sind auch die Erwartungen an die Bauminister entsprechend groß. Der Beschluss, in den nächsten fünf Jahren keine Verschärfungen an den Landesbauordnungen vorzunehmen, ist auf jeden Fall begrüßenswert. Das gibt auch ein Stück Planungssicherheit. Auf der anderen Seite muss die Frage gestellt werden, was aus den Beschlüssen des Wohnungsbaugipfels im Kanzleramt im September geworden ist. Punkt 13 des vorgelegten 14-Punkte-Plans sah vor, dass die nächste Bauministerkonferenz im November konkret benannte Verbesserungen an den Landesbauordnungen vornehmen soll. Einmal erteilte Typengenehmigungen für modulares Bauen sollten bundesweite Gültigkeit erhalten, Bauanträge für den Wohnungsbau sollten nach drei Monaten automatisch genehmigt werden. Was waren diese Ankündigungen also wert? Mehr noch: es leidet die Glaubwürdigkeit der politischen Führung und die Lage auf dem Wohnungsmarkt verschärft sich weiter dramatisch. Rapide Bau- und Zinskostensteigerungen haben die Wohnungswirtschaft in eine tiefe Krise gestürzt. In einem Land, in dem bereits heute 700.000 Wohnungen fehlen, braucht es vor allem verlässliche, aber auch schnelle und wirkungsvolle politische Maßnahmen.“
- Forum Bauwirtschaft | VdW saar
Beim Forum Bauwirtschaft kamen am 21.05. zahlreiche Vertreter der Braubranche und der Wohnungswirtschaft zusammen. Spannende Vorträge von Volker Leers, Verbandspräsident des VdW saar sowie vom Geschäftsführer der AGV Bau, Hans-Ulrich Thalhofer, gaben Einblicke in aktuelle Themen und Herausforderungen für die Verbände und Unternehmen. 22.05.2025 Forum Bauwirtschaft in Neunkirchen Beim Forum Bauwirtschaft kamen am 21.05. zahlreiche Vertreter der Braubranche und der Wohnungswirtschaft zusammen. Spannende Vorträge von Volker Leers, Verbandspräsident des VdW saar sowie vom Geschäftsführer der AGV Bau, Hans-Ulrich Thalhofer, gaben Einblicke in aktuelle Themen und Herausforderungen für die Verbände und Unternehmen. Für anschließende lebhafte Diskussionen gab es hinreichenden Gesprächsstoff. Der VdW saar bedankt sich recht herzlich bei der Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH des Landkreises Neunkirchen sowie bei der Gemeinnützige Siedlungsgesellschaft mbH für die Organisation und Durchführung.
- MdB Uhl | VdW saar
MdB Markus Uhl besuchte im Rahmen seiner Sommertour durch das Saarland den VdW saar. Der CDU-Politiker vertritt den Wahlkreis Homburg und ist Mitglied des Haushaltsausschusses im Bundestag. 26.08.2024 MdB Markus Uhl zu Besuch beim VdW saar MdB Markus Uhl besuchte im Rahmen seiner Sommertour durch das Saarland den VdW saar. Der CDU-Politiker vertritt den Wahlkreis Homburg und ist Mitglied des Haushaltsausschusses im Bundestag. Im Austausch mit Verbandspräsident Volker Leers und Verbandsreferent Lorenz Wacker war man sich einig: auch wenn die Länder die wesentlichen Kompetenzen im Bereich des Wohnungsbaus innehaben, darf die Rolle des Bundes nicht unterschätzt werden. Der Bund kofinanziert die soziale Wohnraumförderung der Länder, verantwortet die Förderung der KfW und ist Regelungsgeber für eine Reihe bedeutender Vorschriften für den Wohnungsbau. Leers gibt MdB Uhl dazu mit auf den Weg nach Berlin: „Der Bund trägt aktuell kaum etwas zur Lösung der Wohnungsbaukrise in Deutschland bei. Wenn jetzt nicht rasch eine effektive Trendwende eingeleitet wird, dauert es eine Dekade, bis diese Krise überwunden sein wird.“ Aber Leers hat auch gute Nachrichten für den Bundestagsvertreter. Die Landesregierung hat geliefert. Seit 01.07.2024 ist das saarländische Wohnraumförderungsgesetz in Kraft. Ein bedeutender Schritt hin zu einer dringend benötigten, wirkungsvollen Wohnraumförderung im Saarland. MdB Uhl und Verbandspräsident Volker Leers vereinbarten, den Dialog zum Wohnungsbau in Deutschland und im Saarland weiterzuführen.
- Fortbildung Mieterkommunikation | VdW saar
Fortbildungsveranstaltung des VdW saar zum Thema "Umgang mit herausfordernden Mietern" 01.09.2025 Fortbildung - Kommunikation mit herausfordernden Mietern Am 13. und 14. August 2025 begrüßte der VdW saar die Mitarbeiter seiner Mitgliedsunternehmen zur Fortbildung zum Umgang mit herausfordernden Mietern. Mit 33 Teilnehmern war die Veranstaltung in den Räumlichkeiten der Gemeinnützige Siedlungsgesellschaft mbH in Neunkirchen besonders gut besucht. Mit Achim Dohmeier konnte die EBZ Akademie einen hoch kompetenten und erfahrenen Referenten vermitteln. In einem abwechslungsreichen Methodenmix wurden die notwendigen Fähigkeiten für zielführende und serviceorientierte Kommunikation vermittelt. Verbandsreferent Lorenz Wacker bedankt sich im Namen des VdW saar beim Referenten, beim Gastgeber sowie bei allen Teilnehmern für eine erfolgreiche Veranstaltung.
- Datenschutz | VdW saar
Datenschutzerklärung Wir freuen uns über Ihren Besuch auf der Webseite des VdW saar. Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist für uns ein wichtiges Anliegen, deshalb behandeln wir Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung. Die rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes finden Sie in der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) und dem Telemediengesetz (TMG). Cookie-Einstellungen Funktionelle Cookies Funktionelle Cookies können nicht deaktiviert werden. Datenschutzerklärung Wir freuen uns über Ihren Besuch auf der Webseite des VdW saar. Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist für uns ein wichtiges Anliegen, deshalb behandeln wir Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung. Die rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes finden Sie in der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) und dem Telemediengesetz (TMG). Die Nutzung unserer Seite ist ohne eine Angabe von personenbezogenen Daten möglich. Für die Nutzung einzelner Bereiche unserer Seite können sich abweichende Regelungen ergeben, welche dann im Folgenden gesondert erläutert werden. Nachstehende Regelungen informieren Sie insoweit über die Art, den Umfang und Zweck der Erhebung, die Nutzung und die Verarbeitung von personenbezogenen Daten sowie Ihre diesbezüglichen Rechte. Bei Fragen dazu sowie der Geltendmachung Ihres jederzeit möglichen Widerspruchs können Sie unsere Kontaktdaten nutzen: Verband der saarländischen Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V. VdW saar Wilhelm-Heinrich-Straße 11 66117 Saarbrücken Vorstand gem. § 26 BGB: Volker Leers Tel. 0681 8412030-0 Fax 0681 8412030-111 E-Mail info@vdwsaar.de 1. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten Soweit wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person einholen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als Rechtsgrundlage. Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich ist, dient Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind. Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der unser Unternehmen unterliegt, dient Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO als Rechtsgrundlage. Ist die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich und überwiegen die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen das erstgenannte Interesse nicht, so dient Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage. 2. Zweckgebundene Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten Auf unserer Webseite erheben, nutzen und verwalten wir Ihre personenbezogenen Daten nur dann, wenn diese technisch erforderlich sind, um die Website anzuzeigen und die Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten (Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO). Betroffen sind davon folgende Punkte: Beantwortung von Anfragen per E-Mail oder Kontaktformular. In diesem Fall werden die vom Nutzer gemachten Angaben zwecks Bearbeitung der Anfrage gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter. Ein Abgleich der so erhobenen Daten mit Daten, die möglicherweise durch andere Komponenten unserer Seite erhoben werden, erfolgt ebenfalls nicht. Datum und Uhrzeit der Anfrage Zeitzonendifferenz zur Greenwich Mean Time (GMT) IP-Adresse Inhalt der Anforderung (konkrete Seite) Zugriffsstatus/HTTP-Statuscode jeweils übertragene Datenmenge Website, von der die Anforderung kommt Browser Betriebssystem und dessen Oberfläche Sprache und Version der Browsersoftware. Bereitstellung von Diensten und/oder Informationen, die für Sie bestimmt sind Übertragung von personenbezogenen Daten verbandsintern für administrative Zwecke Die vorübergehende Speicherung der IP-Adresse ist notwendig, um eine Auslieferung der Website an den Rechner des Nutzers zu ermöglichen. Die Speicherung der weiteren Daten erfolgt, um die Funktionsfähigkeit der Website sicherzustellen. Zudem dienen uns die Daten zur Optimierung der Website und zur Sicherstellung der Sicherheit unserer informationstechnischen Systeme. Eine Auswertung der Daten zu Marketingzwecken findet in diesem Zusammenhang nicht statt. Wir beachten den Grundsatz der zweckgebundenen Datenverwendung und erheben, verarbeiten und nutzen Ihre personenbezogenen Daten nur für die Zwecke, für die Sie uns diese mitgeteilt haben. 3. Aufbewahrung der personenbezogenen Daten Unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden wir grundsätzlich die zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten auch ohne Ihr Zutun löschen, wenn ihre Kenntnis zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich ist, sofern keine anderslautenden gesetzlichen Verpflichtungen bestehen. 4. Datenweitergabe an Dritte Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den im Folgenden aufgeführten Zwecken findet nicht statt. Wir geben Ihre persönlichen Daten nur an Dritte weiter, wenn: Sie Ihre nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO ausdrückliche Einwilligung dazu erteilt haben, die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass Sie ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichtweitergabe Ihrer Daten haben, für den Fall, dass für die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO eine gesetzliche Verpflichtung besteht, sowie dies gesetzlich zulässig und nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung von Vertragsverhältnissen mit Ihnen erforderlich ist. 5. Verwendung von Cookies Unsere Webseite verwendet sog. Session-Cookies. Bei Cookies handelt es sich um Textdateien, die im Internetbrowser bzw. vom Internetbrowser auf dem Computersystem des Nutzers gespeichert werden. Ruft ein Nutzer eine Webseite auf, so kann ein Cookie auf dem Betriebssystem des Nutzers gespeichert werden. Dieser Cookie enthält eine charakteristische Zeichenfolge, die eine eindeutige Identifizierung des Browsers beim erneuten Aufrufen der Webseite ermöglicht. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten unter Verwendung von Cookies ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Zweck der Verwendung technisch notwendiger Cookies ist, die Nutzung von Webseiten für die Nutzer zu vereinfachen. Einige Funktionen unserer Internetseite können ohne den Einsatz von Cookies nicht angeboten werden. Für diese ist es erforderlich, dass der Browser auch nach einem Seitenwechsel wiedererkannt wird. Die durch technisch notwendige Cookies erhobenen Nutzerdaten werden nicht zur Erstellung von Nutzerprofilen verwendet. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zur Wahrung unserer berechtigten Interessen erforderlich. Cookies werden auf dem Rechner des Nutzers gespeichert und von diesem an unsere Seite übermittelt. Daher haben Sie als Nutzer auch die volle Kontrolle über die Verwendung von Cookies und diese Cookies werden mit dem Schließen des Browsers wieder gelöscht. Durch eine Änderung der Einstellungen in Ihrem Internetbrowser können Sie die Übertragung von Cookies deaktivieren oder einschränken. Bereits gespeicherte Cookies können jederzeit gelöscht werden. Dies kann auch automatisiert erfolgen. Werden Cookies deaktiviert, können möglicherweise nicht mehr alle Funktionen der Webseite genutzt werden. 6. Rechte der betroffenen Personen Werden personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, sind Sie Betroffener i.S.d. DSGVO und es stehen Ihnen folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen zu: 1. Auskunftsrecht Sie können von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber verlangen, ob personenbezogene Daten, die Sie betreffen, von uns verarbeitet werden. Liegt eine solche Verarbeitung vor, können Sie von dem Verantwortlichen über folgende Informationen Auskunft verlangen: die Zwecke, zu denen die personenbezogenen Daten verarbeitet werden; die Kategorien von personenbezogenen Daten, welche verarbeitet werden; die Empfänger bzw. die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden oder noch offengelegt werden; die geplante Dauer der Speicherung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten oder, falls konkrete Angaben hierzu nicht möglich sind, Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer; das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, eines Rechts auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung; das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde; alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden; Ihnen steht das Recht zu, Auskunft darüber zu verlangen, ob die Sie betreffenden personenbezogenen Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt werden. In diesem Zusammenhang können Sie verlangen, über die geeigneten Garantien gem. Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden. 2. Recht auf Berichtigung Sie haben ein Recht auf Berichtigung und/oder Vervollständigung gegenüber dem Verantwortlichen, sofern die verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Sie betreffen, unrichtig oder unvollständig sind. Der Verantwortliche hat die Berichtigung unverzüglich vorzunehmen. 3. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Unter den folgenden Voraussetzungen können Sie die Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten verlangen: wenn Sie die Richtigkeit der Sie betreffenden personenbezogenen für eine Dauer bestreiten, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen; die Verarbeitung unrechtmäßig ist und Sie die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangen; der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, oder wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben und noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber Ihren Gründen überwiegen. Wurde die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten eingeschränkt, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden. Wurde die Einschränkung der Verarbeitung nach den o.g. Voraussetzungen eingeschränkt, werden Sie von dem Verantwortlichen unterrichtet bevor die Einschränkung aufgehoben wird. 4. Recht auf Löschung a) Löschungspflicht Sie können von dem Verantwortlichen verlangen, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, diese Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft: Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig. Sie widerrufen Ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung. Sie legen gem. Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder Sie legen gem. Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein. Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet. Die Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt. Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben. b) Information an Dritte Hat der Verantwortliche die Sie betreffenden personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist er gem. Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu deren Löschung verpflichtet, so trifft er unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um für die Datenverarbeitung Verantwortliche, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass Sie als betroffene Person von ihnen die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt haben. c) Ausnahmen Das Recht auf Löschung besteht nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information; zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt, erfordert, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde; aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. h und i sowie Art. 9 Abs. 3 DSGVO; zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. 5. Recht auf Unterrichtung Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht, ist dieser verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Ihnen steht gegenüber dem Verantwortlichen das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden. 6. Recht auf Datenübertragbarkeit Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie dem Verantwortlichen bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Außerdem haben Sie das Recht diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf einer Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO oder auf einem Vertrag gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. In Ausübung dieses Rechts haben Sie ferner das Recht, zu erwirken, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Freiheiten und Rechte anderer Personen dürfen hierdurch nicht beeinträchtigt werden. Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde. 7. Widerspruchsrecht Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Der Verantwortliche verarbeitet die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet. Sie haben die Möglichkeit, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft – ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG – Ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden. Sie können hierzu eine E-Mail an unseren Datenschutzbeauftragten senden. 8. Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung Sie haben das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. 9. Automatisierte Entscheidung im Einzelfall einschließlich Profiling Sie haben das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder Sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen Ihnen und dem Verantwortlichen erforderlich ist, aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung Ihrer Rechte und Freiheiten sowie Ihrer berechtigten Interessen enthalten oder mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung erfolgt. Allerdings dürfen diese Entscheidungen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g DSGVO gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie Ihrer berechtigten Interessen getroffen wurden. Hinsichtlich der in (1) und (3) genannten Fälle trifft der Verantwortliche angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie Ihre berechtigten Interessen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört. 10. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt. Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO. 7. Datensicherheit Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten; zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO). Wir verwenden innerhalb des Webseiten-Besuchs das verbreitete SSL-Verfahren (Secure Socket Layer) in Verbindung mit der jeweils höchsten Verschlüsselungsstufe, die von Ihrem Browser unterstützt wird. In der Regel handelt es sich dabei um eine 256 Bit Verschlüsselung. Falls Ihr Browser keine 256-Bit Verschlüsselung unterstützt, greifen wir stattdessen auf 128-Bit v3 Technologie zurück. 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Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen. 9. Änderungen der Datenschutzerklärung Wir behalten uns das Recht vor, unsere Datenschutzerklärung bei Bedarf zu ändern. Die aktualisierte Datenschutzerklärung wird jeweils auf unserer Webseite veröffentlicht. Bitte prüfen Sie regelmäßig die betreffende Seite. Vorbehaltlich der geltenden Rechtsvorschriften treten alle Änderungen in Kraft, sobald die aktualisierte Datenschutzerklärung veröffentlicht wird. Sollten wir bereits Daten über Sie erfasst haben und/oder einer gesetzlichen Informationspflicht unterliegen, werden wir Sie zusätzlich über wesentliche Änderungen unserer Datenschutzerklärung informieren und Sie soweit erforderlich um Ihre Zustimmung bitten. Stand: April 2025
- 50 neue Wohnungen in Dudweiler | VdW saar
Die Saarbrücker Gemeinnützige Siedlungsgesellschaft mbH baut 50 Wohnungen mit öffentlicher Förderung in Dudweiler 18.11.2025 Die Saarbrücker Gemeinnützige Siedlungsgesellschaft mbH baut 50 Wohnungen mit öffentlicher Förderung in Dudweiler Das Wohnungsunternehmen der Landeshauptstadt Saarbrücken lud am 07.11. zum Spatenstich für zwei Mehrfamilienhäuser in der Albertstraße in Dudweiler ein. Alle Wohnungen sind barrierefrei, acht Wohnungen sind zudem rollstuhlgerecht. Der Mietpreis pro Quadratmeter liegt hier bei 6,70 EUR, für die rollstuhlgerechten Wohnungen bei 7,20 EUR. Die Wohnfläche beträgt 3.217 Quadratmeter. Unter dem Label Lehmberg Karree soll die Vermarktung der Wohnungen voraussichtlich im Herbst 2026 starten. „Wenn es um bezahlbaren und guten Wohnraum in unserer Stadt geht, wollen wir als städtisches Unternehmen mit gutem Beispiel vorangehen. Das Lehmbergkarree macht nun den Anfang. Wir planen bereits zwei weitere Neubauprojekte auf dem Eschberg und in Alt-Saarbrücken.“, so SGS-Geschäftsführer Robert Tucovic bei der Begrüßung der Gäste. Die Gesamtkosten für das Lehmberg Karree liegen laut Kostenberechnung bei rund 9,5 Millionen Euro. Ohne die finanzielle Unterstützung über die soziale Wohnraumförderung der saarländischen Landesregierung wäre es der Siedlungsgesellschaft nicht möglich, ein solches Projekt in dieser Dimension zu stemmen. Umso erfreuter überreichte Doris Woll, Vorstandsvorsitzende der SIKB, Robert Tucovic im Rahmen des Spatenstichs den Förderbescheid über 9.461.690 Euro. Die Fertigstellung ist für Frühjahr 2027 vorgesehen. Wenn alles nach Plan läuft, können die ersten Mieter dann ihre Schlüssel in Empfang nehmen und in die modernen Gebäude einziehen. Bilder: SGS, Funk Architekten
- PM Geschäftsklima | VdW saar
Sowohl der Geschäftsklima-Index des Ifo-Instituts, als auch die Prognosen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung deuten auf eine weitere Verschärfung der Situation und eine langanhaltende Krise im Wohnungsbau hin. Der Verband der saarländischen Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sieht ebenfalls besorgt in die Zukunft. 11.01.2024 Keine Erholung in Sicht - Krise im Wohnungsbau wird sich 2024 weiter verschärfen Sowohl der Geschäftsklima-Index des Ifo-Instituts, als auch die Prognosen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung deuten auf eine weitere Verschärfung der Situation und eine langanhaltende Krise im Wohnungsbau hin. Der Verband der saarländischen Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sieht ebenfalls besorgt in die Zukunft. Dazu Volker Leers, Verbandspräsident des VdW saar: „Die bittere Stimmung in der Wohnungsbaubranche ist für uns jeden Tag spürbar. Das Ergebnis der Ifo-Umfrage trifft den Nagel auf den Kopf. Explodierende Bau- und Zinskosten in Zusammenhang mit immer höheren energetischen Anforderungen und unzureichenden öffentlichen Förderungen schaffen die Voraussetzungen für den perfekten Sturm. Damit ein Neubauprojekt rentabel ist, muss die Miete in angespannten Wohnungsmärkten mittlerweile bei 18 Euro pro Quadratmeter liegen. Das ist fast das Dreifache der Durchschnittsmiete bei unseren Mitgliedsunternehmen; und dabei sind preisgebundene Wohnungen nicht mit eingerechnet. Leidtragende dieser katastrophalen Entwicklung sind vor allem Mieter. Wir als sozial orientierte Wohnungswirtschaft fordern daher seit langem von der Politik: die Förderung muss an die Kostenentwicklungen und die Energiewende angepasst werden, Baugenehmigungen müssen viel schneller erteilt werden und die Landesbauordnungen müssen verschlankt werden.“
- Pressemitteilungen | VdW saar
Hier finden Sie die aktuellen Pressemitteilungen des VdW saar. Pressemitteilungen 19.02.2026 VdW saar fordert Kommunen zur Anwendung des Bau-Turbos auf Am 28.10.2025 ist mit dem Gesetz zu Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung der sog. Bau-Turbo in Kraft getreten. Der neue § 246e BauGB schafft weitreichende Erleichterungen für Vorhaben, die der Schaffung von Wohnraum dienen. Der Plan der Bundesregierung, den Wohnungsbau flächendeckend zu beschleunigen, droht jedoch an der mangelnden Umsetzung durch die Kommunen zu scheitern. Der VdW saar e.V. bezieht Stellung. Lesen 11.10.2025 Robert Tucovic ist neuer Vorsitzender des Verbandsrats des VdW saar In der gemeinsamen Sitzung von Vorstand und Verbandsrat des VdW saar am 28.10.2025 hat der Verbandsrat Robert Tucovic zum neuen Vorsitzenden gewählt. Lesen 26.06.2025 VdW saar bezieht Position zur Berichterstattung „Große Zweifel am Programm für mehr Sozialwohnungen im Saarland“ der Saarbrücker Zeitung am 18. Juni 2025 Am 18. Juni veröffentlichte die Saarbrücker Zeitung einen Beitrag mit der Überschrift „Große Zweifel am Programm für mehr Sozialwohnungen im Saarland“. Hintergrund der Berichterstattung ist eine Kritik des IVD West, wonach die neu aufgelegten Förderprogramme des Landes durch keinen privaten Investor ohne hohe Verluste genutzt werden könnten. Es wird von erforderlichen Mieten in Höhe von 16 € je Quadratmeter und einem investorenseitigen Verlust von 3 bis 5 € berichtet. Lesen 19.02.2025 VdW saar begrüßt Änderung der Landesbauordnung Der Landtag des Saarlandes hat am 19.02.2025 eine umfangreiche Änderung der Landesbauordnung beschlossen. Der VdW saar begrüßt die Novelle und ihren zügigen Beschluss. Lesen 04.02.2025 Änderung der Landesbauordnung - VdW Saar unterstützt Vorhaben, fordert aber zugleich weitere Maßnahmen Die saarländische Landesbauordnung soll umfangreich novelliert werden. Im zuständigen Landtagsausschuss für Inneres, Bauen und Sport fand am Donnerstag, dem 30.01.2025, eine Anhörung verschiedener Interessensverbände, so auch des VdW saar, statt. Lesen 18.10.2024 Baugenehmigungen für Wohngebäude eingebrochen – VdW saar fordert rasches Handeln Nach Angaben des Statistischen Landesamtes Saarland ist die Zahl der Baugenehmigungen gegenüber dem Vorjahr dramatisch gesunken. Bis August seien lediglich 184 Genehmigungen für Wohnungsneubau erteilt worden, was einem Rückgang von 42,7 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum entspricht. Lesen 12.06.2024 Wohnraumförderungsgesetz beschlossen – doch dabei kann es nicht bleiben Am 12.06.2024 hat der Landtag des Saarlandes das Saarländische Wohnraumförderungsgesetz beschlossen. Damit hat das Land nun das Wohnraumförderungsgesetz des Bundes ersetzt und sich eine eigene Rechtsgrundlage für seine Förderprogramme geschaffen. Doch damit allein ist noch nichts gewonnen. Die Beschließung des neuen Gesetzes muss nun Anlass für eine umfangreiche Verbesserung der Förderprogramme für bezahlbares Wohnen sein. Die sozial orientierte Wohnungswirtschaft des Saarlandes bezieht Stellung. Lesen 07.06.2024 Landtagsausschuss diskutiert Wohnraumförderungsgesetz – VdW saar bezieht Stellung Im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens diskutierte der Landtagsausschuss für Inneres, Bauen und Sport am 06.06.2024 die Gesetzesvorlage eines Saarländischen Wohnraumförderungsgesetzes. Neben anderen Verbänden war auch der VdW saar eingeladen und gab seine Stellungnahme ab. Lesen 18.01.2024 Ursachen des und Lösungen für den Sozialwohnungsmangel Laut einer aktuell veröffentlichten Studie des Pestel-Instituts besteht ein Nachfrageüberhang von 910.000 Sozialwohnungen in Deutschland. 13.000 sollen im Saarland fehlen. Der Verband der saarländischen Wohnungs- und Immobilienwirtschaft äußert sich zu den Ursachen des Problems und möglichen Lösungsansätzen. Lesen 11.01.2024 Keine Erholung in Sicht - Krise im Wohnungsbau wird sich 2024 weiter verschärfen Sowohl der Geschäftsklima-Index des Ifo-Instituts, als auch die Prognosen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung deuten auf eine weitere Verschärfung der Situation und eine langanhaltende Krise im Wohnungsbau hin. Der Verband der saarländischen Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sieht ebenfalls besorgt in die Zukunft. Lesen 27.11.2023 Bauministerkonferenz mit wichtigen Impulsen - den Worten müssen Taten folgen Die diesjährige ordentliche Sitzung der Bauministerkonferenz in Baden-Baden ist abgeschlossen. Die Ergebnisse des Treffens der Landesbauminister zeugen sowohl von gutem Willen als auch von einer gewissen Unentschlossenheit. Lesen
